txn. Die Wohnungsoffensive der Bundesregierung, dauerhaft mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, trägt erste Früchte: Eine neue Sonderabschreibung macht es für Sparer jetzt noch attraktiver, Wohnungen oder Einfamilienhäuser für die Vermietung zu erwerben. „Wer in eine Mietwohnung investiert, kann vier Jahre lang fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich geltend machen - zusätzlich zu der bereits geltenden linearen Sonderabschreibung in Höhe von zwei Prozent“, erklärt Martin Dornieden, Geschäftsführer der Dornieden Gruppe. Im Ergebnis könnten private Investoren durch den neuen § 7b EStG nun in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Kosten einer neuen Mietwohnung oder eines neuen Miethauses von der Steuer absetzen. „Das macht die Kapitalanlage und Altersvorsorge mit vermieteten Immobilien in Zeiten niedriger Zinsen für Sparer noch interessanter“, so Dornieden. Die Sonderabschreibung gilt für Investitionen in neuen Mietwohnraum sowohl in neuen als auch in bestehenden Gebäuden. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der neuen Wohnungen oder Gebäude müssen unter 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche - ohne Grund und Boden - liegen. Außerdem müssen Investoren den Wohnraum für mindestens zehn Jahre dauerhaft vermieten - Eigennutzungen oder die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung sind damit ausgeschlossen.
[Bildunterschrift]
txn. Dank einer neuen Sonderabschreibung haben private Kapitalanleger steuerlich mehr davon, wenn sie Mietwohnraum schaffen.
Foto: marchmeena29/iStock
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