Eine Vermögenswirksame Leistung (VL) ist eine staatlich geförderte Sparform, die Arbeitnehmern helfen soll, Vermögen aufzubauen. Dafür kann jeder Mitarbeiter je nach Anlageart bis zu 400 Euro bzw. 470 Euro pro Jahr als Zusatzleistung in Form einer Vermögensaufbauleistung vom Arbeitgeber erhalten.
Die Nova Sedes betont, dass es möglich ist, beide Förderarten gleichzeitig zu nutzen, wodurch sich die Summe der insgesamt möglichen vermögenswirklsamen Leistungen auf 870 Euro pro Jahr erhöht.
Freiwillige arbeitgeberfinanzierte Kapitalzuschüsse sind in vielen Berufsfeldern fester Bestandteil von Tarifverträgen, können aber auch ganz oder teilweise von den Beschäftigten selbst getragen werden. Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen sind zusätzliche staatliche Förderungen in Form von Arbeitnehmersparzulage möglich.
Um vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen zu können, reicht der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber einfach einen Antrag auf vermögenswirksame Leistungen ein, woraufhin das Geld direkt vom Arbeitgeber für die vom Arbeitnehmer gewählte Investition ausgezahlt wird. Mitarbeiter haben mehrereMöglichkeiten zur Auswahl. Während klassische Banksparpläne, Bausparverträge und Investmentfonds die beliebtesten Anlageformen sind, will die Nova Sedes Wohnungsbau eG auf die besonders aussichtsreiche Sparvariante der VL verweisen:
Genossenschaftliches VL-Sparen. Dieses überzeugt nicht nur mit einer interessanten Gewinnaussicht, sondern auch mit der staatlichen Förderquote: Während VL-Zahlungen im Rahmen des Bausparvertrags nur neun Prozent Prämie erhalten, werden Spareinlagen für Genossenschaftsanteile und andere Wertpapiere mehr als doppelt bezuschusst. also 20 Prozent.
Mit der Nova Sedes Sparanlage in den Sachwert Immobilien investieren.
Beim Abschluss eines Genossenschaftssparvertrages werden als Teil der Anlage Genossenschaftsanteile erworben. Im Fall einer Wohnungsbaugenossenschaft bedeutet dies, dass Sparer indirekt in Immobilien investieren, die im Gegensatz zu vielen anderen Anlageformen einen „eigenen“ Wert und nicht nur einen Buchwert haben.
Aus diesem Grund gelten Sachwertanlagen im Vergleich zu anderen Anlagen nicht nur als relativ sicher, sondern auch als wirksame Vermögensabsicherung gegen inflationsbedingte Kaufkraftverluste.
Mit einer Sparanlage bei der Nova Sedes Wohnungsbau investiert ein VL-Sparer also in den renditeträchtigen Immobilienmarkt und ist direkt am Bilanzergebnis der Genossenschaft beteiligt. Eine gute Nachricht, da sich die Gewinne der Wohnungsbaugenossenschaft aus Neustadt an der Waldnaab in den vergangenen Jahren sehen lassen konnten. Neben dem Vorzug der soliden Kapitalanlage in den starken Wachstumsmarkt Immobilien punktet die genossenschaftliche VL-Sparanlage zudem mit der Auszahlung der Gewinnausschüttung, deren Höhe in der jährlichen Generalversammlung beschlossenen wird, auf das Mitgliedskonto. Somit handelt es sich um eine thesaurierende Sparanlage, die ihren Anlagewert (positive Bilanzergebnisse der Genossenschaft vorausgesetzt) kontinuierlich erhöht.
Eine Anlage in eine Baugenossenschaft wie die Nova Sedes Wohnungsbau eG kann für den VL-Sparer also insbesondere in Niedrigzinszeiten eine aussichtsreichere Option zum Vermögensaufbau sein als ein Banksparplan und eine solidere Alternative zum Fondssparplan oder ähnlich spekulative Anlageinstrumente darstellen. Im Gegensatz zu einer einmaligen Investition investiert der Sparer eine vertraglich festgelegte Summe in die Genossenschaft, die über eine vereinbarte monatliche Rate angespart wird. Im Gegensatz zum Fondssparen wird hierfür kein Wertpapierkonto benötigt, Depotgebühren fallen somit nicht an. Auch die weiteren Kosten sind transparent und überschaubar in den Abschlussunterlagen des genossenschaftlichen VL-Sparvertrages ersichtlich.
Das angesparte Kapital ist nicht zweckgebunden, sodass der Sparer nach Ende des Vertrages frei über sein Vermögen verfügen kann. Wie die Nova Sedes Wohnungsbaugenossenschaft betont, ist die Genossenschaftsbeteiligung die einzige VL-Anlage unter der Anlageart „Wertpapiere und andere Beteiligungen“, für die Sparer bei geplanter wohnwirtschaftlicher Verwendung des angesparten Vermögens zusätzlich die Wohnungsbauprämie beantragen können. Bei Vorliegen der Förderbedingungen kann so die jährliche Ansparsumme um einen ansehnlichen staatlichen Zuschuss aufgestockt werden.
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