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DIE Nova Sedes WOHNUNGSBAU ZUSAMMENFASSUNG, WELCHE NEUERUNGEN DAS JAHR 2023 MIT SICH BRINGT:

Aktualisiert: 16. Mai 2023



Kindergeld:

Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich das Kindergeld auf 250 Euro für alle Kinder.


Gesetzliche Rente:

Bei der gesetzlichen Rente gibt es keine weiteren Einkommensgrenzen. Rentner können so viel arbeiten und verdienen, wie sie wollen, ohne ihre Rente zu kürzen. Ab dem 1. Juli 2023 sollen die Renten im Westen um 8,5 % und im Osten um 4,2 % steigen, sodass sich das Rentenniveau nach Veröffentlichungdes Rentenversicherungsberichts 2022 weiter angleichen wird.


Wohnungsleistungen:

Im Rahmen der Wohngeldreformen können ab dem 1. Januar 2023 mehr als 1 Million Haushalte, die die notwendigen Voraussetzungen noch nicht erfüllen,Wohngeld beantragen. Auch das Wohnungsgeld steigtvon durchschnittlich 180 Euro monatlich auf durchschnittlich 370 Euro. Gründe dafür sind steigende Mieten und die Energiekrise. Zudem treten Anfang Dezember im März 2023 (rückwirkend ab Januar) Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme in Kraft. Inder Folge wurden 80 % der Verbraucher im Vorjahr auf12 Cent pro kWh für Erdgas, 40 Cent pro kWh für Stromund 9,5 Cent pro kWh für Fernwärme begrenzt.


Erfreulich ist auch, dass es im Frühjahr alternativ zu den 9-Euro-Tickets Tickets für 49 Euro geben wird.


Bürgergeld:

Ab Januar 2023 wird HartzIV durch das viel diskutierte Bürgereinkommen ersetzt. Unter anderem wird der Regelsatz für einen Erwachsenen auf 502 Euro pro Monat angehoben. Der Hinzuverdienstfreibetrag bis 1.000 Euro wird auf 30 % erhöht und ein Erziehungszuschlag eingeführt. Der Sozialhilfebetrag beträgt jedoch nur 40.000 € pro Person im ersten Jahr und 15.000 € für jede weitere Person im selben Haushalt. Sanktionsoptionen bleiben die gleichen wie bisher.


Mindestgehalt für Pflegeberufe:

Ab dem 1. Mai 2003 erhöht sich das Mindestgehalt für Pflegeberufe wie folgt:

Hilfskräfte: 13,90 €, qualifizierte Hilfskräfte: 14,90 €, Pflegefachkräfte: 14,50 €. Zum 1. Dezember 2023 erhöht sich der Mindestlohn für Pflegekräfte erneut.

Für Angestellte, die eine Fünf-Tage-Woche arbeiten, erhöht sich der zusätzliche Urlaubsanspruch zunächst in den Jahren 2023 und 2024 um neun Tageüber das gesetzliche Minimum von 20 Tagen hinaus.


Autofahrer-News:

Der Kauf oder das Leasing von Elektroautos wird staatlich gefördert. Doch ab Januar 2023 wird der Zuschuss von maximal 9.000 Euro auf maximal 4.500Euro (laut Nettopreisliste) gekürzt. Der Kauf von Kraftfahrzeugen und Plug-in-Hybriden im Wert von mehr als 45.000 Euro wird nicht mehr bezuschusst.

Ab September können nur noch Privatpersonen staatliche Zuschüsse für Elektroautos beantragen. Gewerbetreibene erhalten keinen Support mehr.


Führerschein:

Der Führerschein muss 2023 erneut erneuert werden. Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist, hat noch bisJanuar Zeit, die alten Klamotten (rot oder grau) abzugeben und einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein zu beantragen.


Landwirtschaft:

Aufgrund der durch den Krieg in der Ukraine verursachten Weizenknappheit wurde die Verpflichtung des Unternehmens zur Stilllegung von 4 % des Ackerlandes und zur jährlichen Änderung der Fruchtfolge ausgesetzt.


Veröffentlichungen:

Das gedruckte Bundesgesetzblatt (BGBl) enthält keine Gesetze mehr, die am 1. Januar 2023 in Kraft treten sollen. Sie wird künftig nur noch elektronisch im Internet verbreitet. Dadurch soll die Veröffentlichung beschleunigt und die Anwendung der Rechtsvorschriften erleichtert werden. Die Plattform für die Verkündung des neuen Gesetzes sei bekannt gegeben worden, teilte die Bundesregierung in einer Pressemitteilung mit.



Hier ein interessanter Artikel über die Nova Sedes Wohnungsbau:


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