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Wie werde ich Mitglied der Nova Sedes Wohnungsbau?

Aktualisiert: 26. Jan. 2023

Lesen Sie hier wichtige Fragen und Antworten zur Wohnungsbaugenossenschaft Nova Sedes.


Wer kann Mitglied werden?

Mitglied bei der Nova Sedes Wohnungsbau kann jede natürliche Person werden. Gemäß § 104 BGB gelten Kinder unter sieben Jahren als geschäftsunfähig, daher muss dieMitgliedschaft von einem Elternteil oder einem sonstigen gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden muss. Minderjährige über sieben Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung der Eltern oder eines sonstigen gesetzlichen Vertreters Mitglied werden.


So werden Sie Mitglied:

Die Mitgliedschaft in der Nova Sedes Wohnungsbau kommt durch die Unterzeichnung der Beitritts-und Beteiligungserklärung gemäß § 15 GenG zustande. Das beitretende Mitglied erhält eine Mitgliedsnummer und wird gemäß § 30 GenG in das vom Vorstand geführte Mitgliederverzeichnis eingetragen. Die Aufnahme in die Mitgliederliste ist keine Bedingung für dieMitgliedschaft. (Kern, BerlinerKo-GenG, 15 Seite 4)


Reicht der Wille zur Mitgliedschaft oder ein Unterschrift für eine Mitgliedschaft aus?

Laut Kern, BerlinerKo-GenG, § 15 Rn. 5 und Schulte, Lang/WeidmüllerKo-GenG, § 15 Rn. 7 handelt es sich bei der Beitrittserklärung um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, was bedeutet, dass allein der Wille der beitretenden Person in Form der Unterschrift für einen rechtskräftigen Beitritt ausreichend ist.

In dem § 130 BGB steht geschrieben, dass eine Willenserklärung, hier die Beitrittserklärung, wirksam ist, sobald sie dem anderen, hier die Nova Sedes Wohnungsbau, zugeht.


Kann ein Mitgliedsantrag abgelehnt werden?

Entspricht ein Beitrittsantrag nicht den gesetzlichen Vorschriften, so hat es keine Rechtswirkung. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann laut Kern, BerlinerKo-GenG, §15, 10 sogar ein Zwang zur Aufnahme bestehen. Die Nova Sedes Wohnungsbau kann die Beitrittserklärung und Mitgliedschaft eines Mitglieds somit nicht ablehnen.

Wird die Beitrittserklärung nicht angenommen, so kann das Mitglied nach Durchlaufen des Genossenschaftsbeschwerdeverfahrens auf Antrag bei Gericht eine Erläuterung des Beitrittsgesuchs erwirken (Kern, BerlinerKo-GenG, § 15 Abs. 8).


Bei Interesse finden Sie hier weitere Informationen zur Mitgliedschaft bei der Nova Sedes Wohnungsbau eG:


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