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Kein Kursrisiko bei Genossenschaftsanteilen

Aktualisiert: 14. Apr. 2023

Lange Zeit wurde über die Anlage –Genossenschaftsanteile –gelächelt. Das Lächeln ist aber nun in Zeiten von Null- und ev. Negativzinsen nicht mehr zu bemerken und viele Anleger schichten nun in Genossenschaftsanteile um oder stocken ihre Beteiligung höchstmöglich auf.


Kauf von Genossenschaftsanteilen

Genossenschaften stehen fast immer neuen Mitgliedern offen gegenüber. Einschränkungen sind meist nur regional zu beobachten. Einige VR-Banken oder Energiegenossenschaften wollen eben nur für Anleger aus der eigenen Region da sein.


Wie kann ich Anteile kaufen?

Genossenschaftsanteile kaufen ist lt. Genossenschaftsgesetz nur schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift möglich. Die Genossenschaft schickt per Post die Unterlagen einschließlich Postident zu nachdem man im Internet seine persönlichen Daten eingegeben hat. Mit Personalausweis bzw. Reisepass und Meldebestätigung lässt man sich bei der nächsten Postfiliale identifizieren. Kurze Zeit danach erhält man dann die unterzeichnete Beitrittserklärung.


Mindestsummen bei Genossenschaftsanteilen?

Bei Banken muß man mindestens einen Anteil zeichnen, wobei die Spanne zwischen den Beträgen groß ist. Sie beläuft sich von 5 Euro je Anteil bis zu 1500 Euro je Stück. Bei Energiegenossenschaften und den meisten Wohnungsgenossenschaften beläuft sich der Anteil meist um die 300 Euro. Einige Anteile je nach Größe der Wohnung , die man gemietet hat,kommen bei den meisten Wohnungsgenossenschaften noch hinzu,


Wieviel Geld kann ich bei Anteilen investieren?

Man kann beliebig viele Anteile kaufen und sich an der Genossenschaft beteiligen. Bei Energie- und Wohnungsgenossenschaften gibt es wohl kaum einen Deckel nach oben. In der Regel aber gibt es einen festen Maximalbetrag.

Bei kleineren VR-Banken lassen sich aber nur Genossenschaftsanteile in Höhe von 50 Euro zeichnen.

Der Höchstbetrag bezieht sich immer auf eine natürliche oder juristische Person .

Wer verheiratet ist , dessen Ehepartner kann genauso Genosse werden und den Höchstbetrag ausschöpfen, ebenso auch jedes Kind.


Kündigung von Genossenschaftsanteilen

Man kann entweder alle Anteile kündigen oder alle Anteile über der Höhe der Pflichtanteile.

Bei Banken kündigt man meist alle Anteile auf einen Schlag. Dabei sind aber Fristen einzuhalten , meist ein oder zwei Jahre. Natürlich gibt es auch viel kürzere oder auch viel längere Kündigungsfristen, je nach Genossenschaft.

Eine Kündigung wird am Ende eines Jahres wirksam und für dieses Jahr gibt aber noch Dividende, über deren Höhe im darauffolgendem Frühjahr beschlossen wird. Steht der Prozentsatz dann fest, wird das einbezahlte Geld plus Dividende überwiesen.


Genossenschaftsanteile eine sinnvolle Geldanlage ?

Keinen Fehler macht man beim Kauf von Anteilen als sicheres und eher mittel- beziehungsweise langfristiges Instrument als Geldanlage. Man sollte sich jedoch ein gesundes Unternehmen aussuchen, dessen Geschäfte gut laufen. Zum Beispiel bei der Nova Sedes Wohnungsbau eG werfen. Genossenschaftsanteile teils hohe Renditen ab.


Höhe der Dividenden?

Die Höhe ist von Genossenschaft zu Genossenschaft sehr unterschiedlich. Durchschnittlich werden um die 3,0 % an Dividenden ausgeschüttet, aber auch schon knapp 4 %.

Es gab aber auch einige kleinere VR-Banken, die sogar bis zu 15 % ausgeschüttet haben.


Risiken bei Genossenschaftsanteilen ?

Grundsätzlich unterliegen Genossenschaftsanteile nicht der Einlagensicherung wie z.B. Sparanlagen. Geht das Unternehmen pleite und in die Insolvenz, ist das Geld verloren.

In einigen Satzungen gibt es zudem eine sogenannte „Nachschußpflicht“. Das heißt: Es ist nicht nur das Geld weg, sondern der Genosse ist verpflichtet, pro Anteil eine gewisse Summe nachzuschießen. Bei Energie- und Wohnungsgenossenschaft en gibt es allerdings diese Verpflichtung so gut wie gar nicht mehr.

Die Nachschußpflicht-Klausel , die z.B. bei VR-Banken noch verbreitet ist, sollte dennoch keine Angst bereiten. VR-Banken stützen sich untereinander, so dass es noch nie zu einer Insolvenz gekommen ist. Die Nachschuß-pflicht gehört seit 2022 der Vergangenheit an.




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