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Gebühren beim VL-Sparen mit der Nova Sedes Wohnungsbau eG

Die Nova Sedes Wohnungsbau eG aus Neustadt an der Waldnaab bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen (VL) zur Förderung des Vermögensaufbaus anzusparen. Dieses Angebot kann eine attraktive Ergänzung zur langfristigen finanziellen Planung darstellen. Bei der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen können jedoch bestimmte Gebühren anfallen, über die Sie informiert sein sollten.


Wenn Sich der Kunde mit der Nova Sedes Wohnungsbau zum VL-Sparen entscheidet, unterschreibt er eine Beitritts- und Beteiligungserklärung, die wie folgt lautet:


Der/ die Unterzeichnende erklärt hiermit den unbedingten Beitritt zur Nova Sedes Wohnungsbau eG und zeichnt einen Pflichtanteil sowie weitere 209 Geschäftsanteile in Höhe von je EUR 40,-, insgesamt also 210 Anteile, mit einer Gesamtzeichnungssumme in Höhe von EUR 8.400,-.


Gemäß Satzung ist bei Zeichnung ein Eintrittsgeld in Höhe von EUR 5,80 je übernommenem Geschäftsanteil (Pflichtanteil und weitere 209 Geschäftsanteile zu je EUR 40,00) zu leisten.


Die Zahlungsmodalitäten des Eintrittsgeldes sind in der Satzung beschrieben. Das Eintrittsgeld ist in keinem Falle an das Mitglied zurückzuerstatten - auch nicht teilweise.

Das Eintrittsgeld wird auch dann geschuldet, wenn das Mitglied seine übernommenen Geschäftsanteile durch ratierliche Zahlungen erbringt und die Ratenzahlung einstellt. Bei Ratenzahlung fallen Administrationskosten in Höhe von EUR 24,- jährlich an. Auf der Grundlage von Gesetz und Satzung verpflichtet sich der Sparer, die geschuldeten Zahlungen direkt per Überweisung oder durch Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Höhe von EUR 40,- monatlich zu begleichen.

Die monatlichen Raten sind spätestens bis zum Schluss eines Monats fällig. Der Sparer wird darauf hingewiesen, dass die Zahlungspflicht unmittelbar gegenüber der Nova Sedes Wohnungsbau eG besteht und auch dann weiterbesteht, wenn keine VL vom Arbeitgeber erhalte bzw. die Voraussetzungen für den Bezug von VL nach dem Vermögensbildungsgesetz oder dem Wohnungsbauprämiengesetz, z.B. auch durch zukünftige gesetzgeberische Maßnahmen, sich ändern oder ganz oder teilweise entfallen sollten. Der Fortbestand dieser Gesetze oder einzelner Bestimmungen stellen keine Geschäftsgrundlage für die Beteiligung dar. Über die Inanspruchnahme der Förderung nach dem Vermögensbildungsgesetz oder dem Wohnungsbauprämiengesetz nach der derzeitigen Gesetzeslage und die bestehenden Kündigungsfristen nach der Satzung sowie die nachteiligen Folgen einer Zahlungseinstellung oder der vorzeitigen Kündigung wir der Sparer ausdrücklich hingewiesen; die Frist für die ordentliche Kündigung beträgt nach der Satzung 2 Jahre.


Es ist wichtig, dass Sie sich vor Abschluss einer Vereinbarung über die genaue Gebühren beim VL-Sparen mit der Nova Sedes und alle potenziellen Kosten im Klaren sind. Lesen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig durch und klären Sie offene Fragen direkt mit der Nova Sedes Wohnungsbau eG oder einem Berater, um Missverständnisse zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Informationen allgemein sind und sich die Gebühren ändern können.


Es ist ratsam, sich direkt an die Nova Sedes zu wenden, um aktuelle und genaue Informationen zu erhalten, die auf Ihr spezifisches Anlagevorhaben zutreffen.


Infos zum VL-Sparen mit der Nova Sedes eG finden Sie unter:


Mehr zum Thema Genossenschaft finden sie unter:





www.verbrauchertipp.de und natürlich direkt bei www.nova-sedes.de

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