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BANKGEBÜHREN SOLLTEN GEPRÜFT WERDEN

Aktualisiert: 3. Feb. 2023

txn. Ob Kaufvertrag, Online-Einkauf oder Handytarif - der Verbraucherschutz spielt im Alltag eine große Rolle. Die Übersicht über die Rechts- und Marktlage zu behalten, wird dabei zunehmend schwieriger. Und gerade im ländlichen Raum sind die Wege zu Beratungsangeboten weit. Das Projekt „LandFrauenGuides - Verbraucherinfos aufs Land gebracht“ gibt Orientierung im Dickicht der Kauf- und Vertragsentscheidungen. Außerdem bildet der Deutsche LandFrauenverband gemeinsam mit den Verbraucherzentralen LandFrauen aus, die bei Bedarf informieren und Kontakte zu Beratungsstellen vermitteln.Weitere Informationen zum Projekt gibt es online unter www.landfrauenguides.info.

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txn. Im Gebührendschungel der Banken den Überblick zu behalten, ist nicht leicht, zumal nicht jedes Entgelt zulässig ist. Die Verbraucherzentralen beraten im Zweifelsfall zur aktuellen Rechtslage. Ansprechpartner vermitteln die LandFrauenGuides vor Ort. Foto: Sam Wordley/123rf

txn. Einige Kreditinstitute sind nach Einschätzung der Verbraucherzentrale recht kreativ beim Berechnen zusätzlicher Gebühren. Ob Entgelt für die Bearbeitung von Darlehen, Gebühr für die Einzahlung von Münzgeld oder Kosten für die Schätzung von Grundstücken zur Kreditsicherung - oft sind es nur kleinere Beträge, über die sich viele dennoch ärgern. Und das mit gutem Grund, denn nicht jede Gebühr ist zulässig.


Es empfiehlt sich also, die Abrechnungen der eigenen Bank immer mal wieder genauer zu überprüfen.

Das Thema Bankgebühren ist häufig Anlass für Streitigkeiten zwischen Banken und Kunden. Deswegen gibt es mittlerweile etliche Gerichtsurteile, die dabei helfen, den eigenen Streitfall besser einschätzen zu können. „Die Gerichte entscheiden meist gegen Gebühren, wenn diese für Tätigkeiten erhoben werden, die nur im Eigeninteresse der Bank erfolgen“, weiß Jacqueline Arimond, LandFrauenGuide des Deutschen LandFrauenverbands. „So dürfen Bausparkassen beispielsweise kein Entgelt dafür verlangen, ein Darlehenskonto zu führen. Denn hierbei handelt es sich nicht um eine Sonderleistung für den Kunden, die Bank erfüllt hier lediglich eine Pflicht zur Führung eines Kreditkontos.“ Ähnlich verhält es sich, wenn Kosten für die Kontoauszüge zu einem Baudarlehen abgerechnet werden: Auch hier gehört es zur Pflicht des Geldinstituts, die eingehenden Raten für das Darlehen ordentlich zu verbuchen und den Kunden darüber zu informieren. Für den ersten Kontoauszug dürfen keine Extrakosten berechnet werden. Wer beim Prüfen der Bankabrechnungen auf ungewöhnliche Gebühren stößt, findet online unter www.verbraucherzentrale.de mit dem Suchbegriff „Bankentgelte“ fundierte Informationen zum Thema. Darüber hinaus bieten die Verbraucherzentralen auch persönliche Beratungen an. Weitere Informationen gibt es auch unter www.landfrauenguides.de.

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